Blankoverordnung in Kürze
Bei der Blankoverordnung (§ 125a SGB V) stellt die Ärzt:in die Diagnose, über Heilmittel, Frequenz, Dauer und Anzahl entscheidet aber die Praxis selbst. Sie gilt in der Physiotherapie (Diagnosegruppe EX) und der Ergotherapie (SB1, PS3, PS4) und ist maximal 16 Wochen gültig. Wie das Ampelsystem funktioniert und welche Fristen sonst gelten, steht ausführlich auf der Seite Die Blankoverordnung, häufige Fragen beantwortet die FAQ.
Wichtige Fristen auf einen Blick
| Ereignis | Frist / Regelung (Stand 2026) |
|---|---|
| Behandlungsbeginn | Innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung |
| Gültigkeitsdauer | 16 Wochen ab Ausstellungsdatum |
| Unterbrechung | Bei der Blankoverordnung in der Ergotherapie und Physiotherapie gilt keine Unterbrechungsregelung. Unterbrechungen sind grundsätzlich unbegrenzt möglich, solange die Behandlung innerhalb der 16-Wochen-Gültigkeit abgeschlossen wird. Es wird jedoch empfohlen, eine Begründung bei einer Unterbrechung von 14+ Tagen anzugeben, um mögliche Probleme bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu vermeiden |